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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Allgemein

Von einer Auftragsverarbeitung wird gesprochen, wenn ein Dritter (Auftragnehmer) personenbeziehbare oder personenbezogene Daten für einen Auftraggeber verarbeitet.

Der AV-Vertrag von INFOnline bezieht sich auf die Ip-Adress-Kürzung im Auftrag des Kunden.

Verantwortlicher ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, wer alleine oder gemeinsam über Zweck und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Muster

Ein Muster für einen AV-Vertrag stellen wir Ihnen auf der ersten Seite unseres Anmeldefrontends zur Verfügung.