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Datenschutzerklärung

Allgemein

Aus §13 Telemediengesetz (TMG) ergibt sich für jeden Webseitenbetreiber die Pflicht eine Datenschutzerklärung in die Webseite einzubinden.

In der Datenschutzerklärung wird beschrieben, welche Daten durch den Bibliotheksseitenbetreiber gesammelt, genutzt und an Dritte weitergegeben werden.

Ebenso ist der Einsatz von Cookies zur Messung in der Datenschutzerklärung zu dokumentieren.

Muster

Einen Formulierungsvorschlag für Ihre Datenschutzerklärung bei Einsatz von INFOnline Measurement für Teilnehmer an der DBS im Rahmen der EU-DSGVO finden Sie hier.