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Leitfaden für Ihre Migration auf INFOnline Measurement

Aufgrund der Änderungen in der nationalen Datenschutzgesetzgebung mit Inkrafttreten des TTDSG am 01.12.2021 empfehlen wir Ihnen die Umstellung auf das neue INFOnline Measurement. Um diese Umstellung für Sie auch während des regulären Ausweisungsbetriebs bei unserem Partner IVW bestmöglich zu gestalten, stellen wir Ihnen den folgenden Leitfaden zur Verfügung. Die Migration ist dabei in zwei Phasen unterteilt, damit Sie sich mit dem neuen Measurement Manager vertraut machen können und gleichzeitig weiterhin mit Ihren Nutzungswerten in der täglichen Ausweisung vertreten sind.

  1. Melden Sie Ihre Angebote zum neuen INFOnline Measurement über das Bestell Center im INFOnline Kunden Center an.

  2. Sie erhalten nun die Informationen zum technischen Einbau.

    a. Wenn Sie sich zum Self-Hosting der Serviceplattform entschieden haben, erhalten Sie alle Informationen zu Einrichtung und Betrieb der Serviceplattform auf Ihrer Infrastruktur.

    b. Wenn Sie sich zum Hosting der Serviceplattform bei INFOnline entschieden haben, erhalten Sie die notwendigen CNAMEs.

Web und MEW-Content:

Bitte gehen Sie nun wie folgt vor, vor allem, wenn Ihre Angebote Mitglied bei der IVW sind. Sollten Sie eine Abweichung von diesem Vorgehen anstreben, bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Customer Service und IVW aufzunehmen.

Phase 1:

  1. Implementieren Sie den neuen Measurement Manager ZUSÄTZLICH zu Ihrer bestehenden Messung Ihres Web- und MEW-Contents.

    Bitte beachten Sie dabei, dass Sie auf den Webseiten denselben Seitencode (Wert des „cp“-Parameters“) wie in der bestehenden Messung verwenden.

  2. Wenn Sie den Measurement Manager auf Ihrem Angebot erfolgreich ausgerollt haben, prüfen Sie bitte im IDAS ob sich die Page Impressions der neuen Zensusmessung mindestens auf dem Niveau der bestehenden pseudonymen Messung befinden. Sollte das nicht der Fall sein, spricht dies dafür, dass der Measurement Manager nicht überall korrekt integriert wurde. Beachten Sie hierbei bitte die Sonderfälle google AMP-, facebook instant Article- und Newsletter-Messung.

  3. Sind die Zahlen entsprechend auf ähnlichem Niveau, melden Sie Ihr Web/MEW-Angebot zur Migrationsprüfung für das INFOnline Measurement bei der IVW anmelden an, um die Implementierung des Measurement Managers prüfen zu lassen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Betreff „Anmeldung zur Migrationsprüfung INFOnline Measurement für Angebotskennung: "[Angebotskennung]" an servicecenter@ivw-online.de.

Phase 2:

  1. Sobald die Migrationsprüfung bei der IVW vorläufig abgeschlossen ist, erhalten Sie von der INFOnline die Informationen, die Sie für den finalen Migrationsschritt benötigen. Damit können Sie mit der vollständigen Umstellung auf den Measurement Manager beginnen.

  2. Zur vollständigen Umstellung auf den Measurement Manager müssen Sie mit Hilfe eines speziellen Parameters die pseudonyme Messung im Measurement Manager aktvieren und GLEICHZEITIG den bestehenden pseudonymen Mess-Tag (ehemals SZM-Tag) aus Ihrem Content entfernen.

Hinweis

Sobald die pseudonyme Messung über den Measurement Manager aktiviert ist, greift die Anbindung an Ihre TCF2.0-konforme Consent Management Platform (CMP). Je nach Konfiguration könnte sich dies auf Ihre pseudonymen Messwerte auswirken. Sollten Sie die Aktivierung der pseudonymen Messung im Measurement Manager durchführen und den bestehenden pseudonymen Mess-Tag nicht ausbauen, führt dies zu einer Mehrfachzählung und so ggf. zu einer Sperrung bei der IVW.

  1. Nach erfolgreicher Umstellung würden wir Sie bitten, sich bei der IVW per Mail auf den entsprechenden Prüfbericht zurückzumelden.

  2. Sobald die finale Migrationsprüfung der IVW abgeschlossen wurde, ist auch die Migration Ihres Digital-Angebots beendet.

    Wir empfehlen Ihnen die vollständige Umstellung auf den Measurement Manager bis zum 01.12.2021.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass das automatische Consenthandling bei Nutzung einer TCF2.0-konformen CMP nur in Verbindung mit dem Measurement Manager möglich ist. Sollten Sie die bestehende Implementierung des pseudonymen Mess-Tags weiter nutzen wollen, müssen Sie entsprechend Ihrer internen Richtlinien die Einholung des Nutzerconsents sicherstellen und entsprechend manuell dafür Sorge tragen, dass die pseudonyme Messung bei fehlender Zustimmung des Nutzers nicht ausgeführt wird. Mehr Infos dazu erhalten Sie in unserer Knowledge Base und von unserem Customer Service.

Migration fuer Kunden

Spezialfall Web- und MEW: Messung von „google AMP article“, „facebook instant article“ und Newslettern

Für die Implementierung der consentfreien Zensusmessung im Bereich dieser Drittanbieteranwendungen stellen wir Ihnen einen speziell auf diese Umgebungen angepassten Mess-Tag zur Verfügung.

Binden Sie diesen neuen Mess-Tag einfach nach Anleitung im jeweiligen Integration Guide zusätzlich zur bestehenden pseudonymen Messung ein.

Die Messung in diesem speziellen Umfeld ist ergänzend zu den Anmerkungen im Kapitel Web- MEW-Content zu verstehen. Damit die Page Impressions Ihres Angebots in der Zensusmessung das Niveau der bestehenden pseudonymen Messung erreichen, ist die Umsetzung ggf. für eine erfolgreiche IVW Migrationsprüfung relevant. Infos zur Anmeldung Ihres Angebots entnehmen Sie bitte dem Kapitel Web- und MEW-Content ab „2.“.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung des Nutzerconsents für die bestehende pseudonyme Messung auch in diesen Spezialfällen zum 01.12.2021 zwingend erforderlich ist. Die pseudonyme Messung darf ab diesem Stichtag unserer Einschätzung nach nur ausgelöst werden, wenn eine Einwilligung des Nutzers vorliegt. Der Consent muss manuell über eine spezielle Notation an INFOnline übermittelt werden. Mehr Infos dazu erhalten Sie in unserer Knowledge Base und von unserem Customer Service. Die neue Zensusmessung ist consentfrei und kann daher auch nach dem 01.12.2021 ohne Zustimmung des Nutzers verwendet werden.

App-Messung

  1. Die Umsetzung der Zensusmessung Ihrer Apps erfolgt über eine neue Library für die consentfreie Zensusmessung, die Sie zusätzlich zur bestehenden pseudonymen Library implementieren können.

  2. Bitte prüfen Sie nach erfolgreicher Integration der neuen Zensus-Library im IDAS ob sich die Page Impressions der neuen Zensusmessung mindestens auf dem Niveau der bestehenden pseudonymen Messung befinden. Sollte das nicht der Fall sein, spricht dies dafür, dass die Library nicht überall korrekt integriert wurde.

  3. Sind die Zahlen entsprechend auf ähnlichem Niveau, können Sie Ihr App-Angebot zur Migrationsprüfung für das INFOnline Measurement bei der IVW anmelden, um die Implementierung der neuen Zensus-Library prüfen zu lassen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Betreff „Anmeldung zur Migrationsprüfung INFOnline Measurement für Angebotskennung: "[Angebotskennung]" an servicecenter@ivw-online.de.

  4. Sobald die Migrationsprüfung (App) der IVW abgeschlossen wurde, ist auch die Migration ihres App-Angebots beendet.

    Wir empfehlen Ihnen die neue Zensus-Library bis zum 01.12.2021 in Ihre App zu integrieren und ein TTDSG-konformes Consenthandling für die pseudonyme Library in Ihrer App einzurichten.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass das Consenthandling für die bestehende pseudonyme Library durch den Publisher individuell umgesetzt werden muss. Ab dem 01.12.2021 darf unserer Einschätzung nach nur dann ein Aufruf über die pseudonyme Library erfolgen, wenn der Nutzer seine Zustimmung erteilt hat. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Integration Guide iOS und Android. Nur Aufrufe mit gültigem Consent-String nach der Notation aus unseren Integration Guides können dann noch durch die INFOnline verarbeitet werden. Die INFOnline wird voraussichtlich bis Ende November 2021 ein Update der bestehenden pseudonymen Librarys zur Verfügung stellen. Mit diesem Update wird eine vereinfachte Anbindung der pseudonymen Library an Ihre TCF2.0-konforme CMP ermöglicht. Wir informieren Sie frühestmöglich, sobald der Releasetermin feststeht.


Letztes Update: July 19, 2023