Ihre Checkliste für maximale Datenschutzkonformität¶
Nach unserer Interpretation darf die pseudonyme INFOnline Messung mit dem Inkrafttreten des TTDSG ab 1. Dezember 2021 nur noch geladen und ausgeführt werden, wenn eine aktive Zustimmung durch den Nutzer Ihrer Webseite vorliegt. Die eingeführte Zensusmessung darf weiterhin ohne Zustimmung des Nutzers ausgespielt werden.
Ihre Aufgaben, um die Mindesanforderungen zu realisieren¶
Sie nutzen bereits den Measurement Manager, mit der aktivierten pseudonymen Messung, für Web und mobile enabled websites? Dann erfüllen Sie die Mindestanforderungen bereits.
Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Angebotstypen
- Laden Sie die pseudonyme Messung nur, wenn ein positiver Nutzerconsent vorliegt.
- Übermitteln Sie mit jedem Request eine gültige ct-Variable mit.
- Orientieren Sie sich bei Fragen an den Handlungsempfehlungen der IVW und agof.
Spezielle Anforderungen je Angebotstyp¶
Web / mobile enabled Websites:¶
Sie haben den Measurement Manager noch nicht gebucht?
- Implementierung des Measurement Manager (Web/MEW) gemäß Migrationsleitfaden bis zum 1. Dezember 2021.
- Sie übermitteln die Codenotation manuell? Nehmen Sie ein Update gemäß Codenotation manuelle Verarbeitung vor.
Alternative Messmethoden¶
- Implementierung der alternative Messmethoden gemäß Migrationsleitfaden bis zum 1. Dezember 2021.
- Sie übermitteln die Codenotation manuell? Nehmen Sie ein Update gemäß Codenotation manuelle Verarbeitung vor.
Sie können die geltenden Mindestanforderungen nicht realisieren?
Wenden Sie sich bitte schriftlich ans INFOnline Customer Service-Team, um weitere Schritte zu besprechen.
Letztes Update: December 20, 2022