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Ihre Checkliste für maximale Datenschutzkonformität

Nach unserer Interpretation darf die pseudonyme INFOnline Messung mit dem Inkrafttreten des TTDSG ab 1. Dezember 2021 nur noch geladen und ausgeführt werden, wenn eine aktive Zustimmung durch den Nutzer Ihrer Webseite vorliegt. Die eingeführte Zensusmessung darf weiterhin ohne Zustimmung des Nutzers ausgespielt werden.

Ihre Aufgaben, um die Mindesanforderungen zu realisieren

Sie nutzen bereits den Measurement Manager, mit der aktivierten pseudonymen Messung, für Web und mobile enabled websites? Dann erfüllen Sie die Mindestanforderungen bereits.

Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Angebotstypen
  • Laden Sie die pseudonyme Messung nur, wenn ein positiver Nutzerconsent vorliegt.
  • Übermitteln Sie mit jedem Request eine gültige ct-Variable mit.
  • Orientieren Sie sich bei Fragen an den Handlungsempfehlungen der IVW.

Spezielle Anforderungen je Angebotstyp

Web / mobile enabled Websites:

Sie haben den Measurement Manager noch nicht gebucht?

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Alternative Messmethoden

Sie können die geltenden Mindestanforderungen nicht realisieren?

Wenden Sie sich bitte schriftlich ans INFOnline Customer Service-Team, um weitere Schritte zu besprechen.


Letztes Update: July 19, 2023